Verordnung über das Inverkehrbringen von Aufzügen
(Langtitel: Zwölfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
In der Fassung vom 17.6.1998, zuletzt geändert durch Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 8.11.2011.
Nicht mehr in Kraft!
Rechtsbereich: Verwaltungsrechtlicher Verbraucherschutz, Rechtsnormen zu einzelnen Produkten
FNA Nr. 8053-4-15
Diese Verordnung regelt Sicherheitsanforderungen an die Konstruktion von Aufzügen und einige Baubestimmungen. Eine zweite Aufzugsverordnung, die den Bau und Betrieb von Aufzügen regelte, ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten und wurde durch Bestimmungen in der Betriebssicherheitsverordnung ersetzt.
Hier ist die Verordnung über das Inverkehrbringen von Aufzügen im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger
Verlag.
- Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27.9.2002, BGBl I 2002, 3777
- Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vom 6.1.2004, BGBl I 2004, 2
- Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vom 18.6.2008, BGBl I 2008, 1060
- Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 8.11.2011, BGBl I 2011, 2178
- Aufzugsverordnung vom 6.4.2016 (Aufhebung), BGBl I 2016, 605
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