Hier ist das 11. SGB V-Änderungsgesetz im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9035)
AnzeigeA. Ziel
Ein Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung sind die speziellen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes und gleichartigen Einrichtungen. Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Krankenkassen in ihren Satzungen bestimmen können, dass die Kosten für bewilligte Maßnahmen nicht voll, sondern nur anteilig übernommen werden. Eine Regelung zur Sicherung der Qualität und Leistungsfähigkeit der entsprechenden Einrichtungen sieht das Gesetz bislang nicht vor. Einige Krankenkassen gehen derzeit dazu über, die vollständige Finanzierung der Leistung durch eine anteilige zu ersetzen.
B. Lösung
Die bislang geltende Möglichkeit der Leistungseinschränkung bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter durch Satzungsregelungen wird aufgehoben. Dadurch soll erreicht werden, dass auch zukünftig eine Vollfinanzierung der entsprechenden Maßnahmen sichergestellt ist. Darüber hinaus wird die Qualität und die Effizienz der Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes und gleichartigen Einrichtungen durch die Einführung eines Vertragssystems analog demjenigen bei den übrigen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen gesichert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/9035 | 14.5.2002 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/9563 | 26.6.2002 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit |
14/9611 | 27.6.2002 | Bericht des Ausschusses für Gesundheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):