Hier ist das 1. Telemedienänderungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/718)
AnzeigeA. Ziel
Die Richtlinie 2007/65/EG vom 11. Dezember 2007 (Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie AVMD-RL) ist bis zum 19. Dezember 2009 in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie stellt inhaltliche und wirtschaftsbezogene Anforderungen an audiovisuelle Mediendienste auf Abruf (Telemedien). Die wirtschaftsbezogenen Anforderungen sind im Telemediengesetz (TMG) umzusetzen (Änderungen im Geltungsbereich, Erweiterung der Begriffsbestimmungen sowie Regelungen zum Sitzland bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf).
B. Lösung
Zur Umsetzung der Richtlinie in Bundesrecht ist das Telemediengesetz zu ändern.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/718 | 15.02.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/995 | 12.03.2010 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates) |
17/1109 | 19.03.2010 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 5. bis 18. März 2010) |
17/1219 | 24.03.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):