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Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden)

In der Fassung vom 1.12.2014, zuletzt geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG vom 18.7.2017.

Rechtsbereich: Personenstandsrecht, Meldewesen, Pässe, Personalausweise      FNA Nr. 210-7-1

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