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Zuständigkeitsverordnung allgemeine Rechtshilfe und in Zivil- und Handelssachen

(Langtitel: Verordnung über die Zuständigkeit im allgemeinen Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland sowie im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil- und Handelssachen)

In der Fassung vom 16.9.2009.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Bürgerliches Recht
BayRS Nr. 319-2

Hier ist die Zuständigkeitsverordnung allgemeine Rechtshilfe und in Zivil- und Handelssachen im WWW zu finden:

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