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Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Bundesentschädigungsgesetz und in Angelegenheiten der Staatsschuldenverwaltung

In der Fassung vom 21.12.2001, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Anordnung und Aberechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern und anderer Rechtsvorschriften vom 30.8.2005.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Öffentliches Vermögen
BayRS Nr. 251-6

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Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text aktuell
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