Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Bundesentschädigungsgesetz und in Angelegenheiten der Staatsschuldenverwaltung
In der Fassung vom 21.12.2001, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Anordnung und Aberechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern und anderer Rechtsvorschriften vom 30.8.2005.
Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Öffentliches Vermögen
BayRS Nr. 251-6
Hier ist die Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Bundesentschädigungsgesetz und in Angelegenheiten der Staatsschuldenverwaltung im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum
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- Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten für die Festsetzung, Anordnung und Aberechnung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern und anderer Rechtsvorschriften vom 30.8.2005, GVBl. 2005, 468
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