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Verordnung über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes und des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

In der Fassung vom 19.4.2005, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes und des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses vom 7.1.2013.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Sozialrecht
BayRS Nr. 2330-5

Hier ist die Verordnung über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes und des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text 19.4.2005
Bayerische Staatsregierung/juris HTML paragraphenweise 19.4.2005
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