Verordnung über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes und des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
In der Fassung vom 19.4.2005, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes und des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses vom 7.1.2013.
Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Sozialrecht
BayRS Nr. 2330-5
Hier ist die Verordnung über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes und des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
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- Verordnung über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes und des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses vom 19.4.2005 (Ersatz einer Vorgängernorm), GVBl. 2005, 110
- Verordnung zur Bereinigung von Verordnungen der Staatsregierung vom 28.11.2012, GVBl. 2012, 656
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes und des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses vom 7.1.2013, GVBl. 2013, 2
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