Verordnung über die Bestellung von Verwaltungsbeamten zu Beisitzern in den Ausschüssen nach § 26 VwGO und über die Berufung der ehrenamtlichen Beisitzer nach § 84 BPersVG
In der Fassung vom 26.1.1961, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestellung von Verwaltungsbeamten zu Beisitzern in den Ausschüssen nach § 26 VwGO und über die Berufung der ehrenamtlichen Beisitzer nach § 84 BPersVG vom 9.11.2009.
Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Allgemeines Verwaltungsecht
BayRS Nr. 34-5
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
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- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestellung von Verwaltungsbeamten zu Beisitzern in den Ausschüssen nach § 26 VwGO und über die Berufung der ehrenamtlichen Beisitzer nach § 84 BPersVG vom 9.11.2009, GVBl. 2009, 557
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