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Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle im Sinn des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

In der Fassung vom 3.2.1976.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst
BayRS Nr. 2032-3-1-1

Hier ist die Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle im Sinn des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text 10.1.1989
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