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Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde im Vaterschaftsanfechtungsverfahren und im Eheaufhebungsverfahren

In der Fassung vom 3.6.2008.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Bürgerliches Recht
BayRS Nr. 400-7

Hier ist die Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde im Vaterschaftsanfechtungsverfahren und im Eheaufhebungsverfahren im WWW zu finden:

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Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text aktuell
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