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Verordnung über die im Beamtenverhältnis auf Probe zu übertragenden Ämter

In der Fassung vom 16.6.1998, zuletzt geändert durch Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Bayerische Beamtengesetz vom 1.4.2009.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst
BayRS Nr. 2030-2-1-3

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Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text aktuell
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.



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