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Verordnung über Kostensätze für Ausgleichszahlungen nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes

In der Fassung vom 6.4.1993, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kostensätze für Ausgleichszahlungen nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes vom 21.11.2011.

Bundesland: Bayern
BayRS Nr. 922-3

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