Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Medizinrecht, Gesundheitswesen, Tiermedizin
BayRS Nr. 2126-1-3
Hier ist die Meldepflichtverordnung im WWW zu finden:
| Anzeige '; ?> |
Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.
Durch diese Verordnung wurde in Bayern die Meldepflicht für Borreliose - wenn sie in Form einer Wanderröte, einer aktuten Neuroborreliose oder einer akuten Lyme-Arthritis auftritt - eingeführt
Bayerisches Landesrecht nach Rechtsgebieten - Bayerisches Landesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TMG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.