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Meldepflichtverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Erweiterung der Meldepflicht auf andere übertragbare Krankheiten oder Krankheitserreger)

In der Fassung vom 23.1.2013.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Medizinrecht, Gesundheitswesen, Tiermedizin
BayRS Nr. 2126-1-3

Hier ist die Meldepflichtverordnung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text aktuell
Landtag NRW PDF Teil eines größeren Dokuments aktuell
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.


Durch diese Verordnung wurde in Bayern die Meldepflicht für Borreliose - wenn sie in Form einer Wanderröte, einer aktuten Neuroborreliose oder einer akuten Lyme-Arthritis auftritt - eingeführt


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