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Landeswahlgesetz

(Langtitel: Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid)

In der Fassung vom 5.7.2002, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes, des Bezirkswahlgesetzes und des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof vom 11.12.2012.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Wahlrecht, Volksabstimmungen
BayRS Nr. 111-1

Hier ist das Landeswahlgesetz im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.


Neben dem Ablauf der Landtagswahlen sind hier auch Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene geregelt.

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