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Verordnung über die Übertragung der Zuständigkeit für die Genehmigung von Krankenhausentgelten

In der Fassung vom 3.7.2006, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Zuständigkeit für die Genehmigung von Krankenhausentgelten vom 11.12.2006.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Medizinrecht, Gesundheitswesen, Tiermedizin
BayRS Nr. 2126-9-1-1

Hier ist die Verordnung über die Übertragung der Zuständigkeit für die Genehmigung von Krankenhausentgelten im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.



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