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Verordnung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe

In der Fassung vom 14.12.1999, zuletzt geändert durch Verordnung zur Bereinigung von Verordnungen der Staatsregierung vom 28.11.2012.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Sozialrecht
BayRS Nr. 2162-4

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Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text aktuell
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.


Die Schiedsstelle soll Streitigkeiten über Leistungsangebot und zu übernehmende Kosten bestimmter Jugendhilfeeinrichtungen entscheiden.


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