Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Sozialrecht
BayRS Nr. 2162-4
Hier ist die Verordnung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.
Die Schiedsstelle soll Streitigkeiten über Leistungsangebot und zu übernehmende Kosten bestimmter Jugendhilfeeinrichtungen entscheiden.
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