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Verordnung über die freie Heilfürsorge für die Polizei

In der Fassung vom 19.3.1987, zuletzt geändert durch Verordnung zur Anpassung der Verordnungen des Staatsministeriums des Innern an dasGesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 3.1.2011.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Polizeirecht, Geheimdienste
BayRS Nr. 2032-3-2-6

Hier ist die Verordnung über die freie Heilfürsorge für die Polizei im WWW zu finden:

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Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text aktuell
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.



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