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Haushaltsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2007 und 2008)

In der Fassung vom 22.12.2006, zuletzt geändert durch 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2008 vom 17.12.2008.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Öffentliches Vermögen
BayRS Nr. 630-2-16

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