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Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste

In der Fassung vom 8.10.2009, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste vom 19.7.2011.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
BayRS Nr. 9210-8

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