Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
In der Fassung vom 8.10.2009, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste vom 19.7.2011.
Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
BayRS Nr. 9210-8
Hier ist die Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
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- Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste vom 8.10.2009 (Erstverkündung), GVBl. 2009, 510
- Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste vom 19.7.2011, GVBl. 2011, 342
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