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Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Disziplinargesetzes und zur Vertretung des Freistaates Bayern in Disziplinarsachen für den kommunalen Bereich

In der Fassung vom 29.7.2008.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst
BayRS Nr. 2031-3-2-2

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Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text aktuell
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