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Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit

In der Fassung vom 18.7.2006, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit vom 2.12.2009.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst
BayRS Nr. 2032-2-13

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Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text aktuell
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
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