Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit
In der Fassung vom 18.7.2006, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit vom 2.12.2009.
Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst
BayRS Nr. 2032-2-13
Hier ist die Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit im WWW zu finden:
|
|
Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.
- Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit vom 18.7.2006 (Erstverkündung), GVBl. 2006, 416
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit vom 2.12.2009, GVBl. 2009,
- Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 5.8.2010 (Aufhebung), GVBl. 2010, 410
Bayerisches Landesrecht nach Rechtsgebieten - Bayerisches Landesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TMG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.