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Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern

In der Fassung vom 11.12.2012.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Öffentliches Vermögen
BayRS Nr. 2032-0

Hier ist das Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text 14.4.2011
Bayerische Staatsregierung/juris HTML paragraphenweise 14.4.2011
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.


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