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Bayerisches Sozial- und Kindheitspädagogengesetz

(Langtitel: Bayerisches Gesetz über das Führen der Berufsbezeichnungen "Staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder "Staatlich anerkannter Sozialpädagoge" und "Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin" oder "Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge")

In der Fassung vom 24.7.2013.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Sonstiges Wissenschafts- und Bildungsrecht, Kulturrecht
BayRS Nr. 800-21-3

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