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Bayerisches Reisekostengesetz

(Langtitel: Bayerisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter)

In der Fassung vom 30.8.2001, zuletzt geändert durch Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 20.12.2011.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst
BayRS Nr. 2032-4-1

Hier ist das Bayerisches Reisekostengesetz im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.


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