Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Haushaltsrecht, Öffentliches Vermögen
BayRS Nr. 66-1
Hier ist das Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern im WWW zu finden:
|
Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.
Bayerisches Landesrecht nach Rechtsgebieten - Bayerisches Landesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TMG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.