Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen
In der Fassung vom 17.9.1991, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen vom 13.6.2013.
Bundesland: Bayern
BayRS Nr. 2024-1-1
Hier ist die Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen im WWW zu finden:
|
|
Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen vom 13.6.2013, GVBl. 2013, 433
Bayerisches Landesrecht nach Rechtsgebieten - Bayerisches Landesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TMG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.