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Gesetz zur Ergänzung und Ausführung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

In der Fassung vom 25.3.1958, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung und Ausführung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern sowie zur Aufhebung des Sachverständigengesetzes vom 27.11.2007.

Bundesland: Bayern
Rechtsbereich: Allgemeines Gewerberecht, Handwerk, Ladenschluss
BayRS Nr. 701-1

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Bayerische Staatsregierung/juris HTML fortlaufender Text aktuell
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Änderungen seit dem 1.1.2005 durch:
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