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Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Gewährung von Beihilfen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

In der Fassung vom 29.10.2002, zuletzt geändert durch Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Gewährung von Beihilfen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 3.12.2008.

Bundesland: Rheinland-Pfalz
BS Nr. 7840-3

Hier ist die Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Gewährung von Beihilfen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im WWW zu finden:

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