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Landesverordnung über die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen

In der Fassung vom 23.10.2008, zuletzt geändert durch Landesgesetz zur Anpassung des Landesrechts an das FGG-Reformgesetz vom 22.12.2009.

Bundesland: Rheinland-Pfalz
BS Nr. 400-10

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