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Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Bedienstete der Gerichte und der Staatsanwaltschaften

In der Fassung vom 6.11.1981.

Bundesland: Niedersachsen
Rechtsbereich: Gerichtsverfassungsrecht, Prozessrecht allgemein
VORIS Nr. 31350 01 00 00 000

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