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Gesetz für das Großherzogtum Oldenburg, betreffend die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt

In der Fassung vom 22.12.1908.

Bundesland: Niedersachsen
Rechtsbereich: Bürgerliches Recht
VORIS Nr. 40300 01 00 00 000

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