Bundesland: Niedersachsen
Rechtsbereich: Schulrecht
VORIS Nr. 22410 01 40 00 000
Hier ist die Verordnung über die Aufgaben, die den Ausschüssen nach 39 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes nicht übertragen werden können im WWW zu finden:
|
niedersächsisches Landesrecht nach Rechtsgebieten - niedersächsisches Landesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TDG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.