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Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen

(Nichtamtlicher Kurztitel: Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen)

In der Fassung vom 20.4.2010.

Rechtsbereich: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht      CELEX-Nr.: 32010R0330

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