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Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften

(Nichtamtlicher Kurztitel: Weinrechts-Durchführungsverordnung)

In der Fassung vom 31.5.2005, zuletzt geändert durch Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften vom 21.9.2011.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Landwirtschaft, Forstwirtschaftsrecht, Jagd, Fischerei
GüV Nr. 2125-B4-3

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Innenministerium/juris
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