Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen
In der Fassung vom 8.12.2011.
Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Ausländerrecht, Asylrecht
GüV Nr. 2120-2-2-1
Hier ist die Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen im WWW zu finden:
|
|
Änderungen seit dem 1.1.2007 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.
- Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen vom 26.11.2008 (Erstverkündung), GVBl. 2008, 422
- Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen vom 8.12.2011 (Erstverkündung), GVBl. 2011,
Baden-Württembergisches Landesrecht nach Rechtsgebieten - Baden-Württembergisches Landesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TMG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.