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Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen

In der Fassung vom 8.12.2011.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Ausländerrecht, Asylrecht
GüV Nr. 2120-2-2-1

Hier ist die Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Innenministerium/juris
direkt §
HTML fortlaufender Text 26.11.2008
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