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Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und über die Gebühr für die Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung

In der Fassung vom 15.12.2008.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Sozialrecht
GüV Nr. 800-3

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