Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Sozialrecht
GüV Nr. 800-3
Hier ist die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Zuständigkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und über die Gebühr für die Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.2007 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum
Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.
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