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Verordnung zur Bestimmung von zuständigen Behörden im Recht der Pflanzenproduktion

In der Fassung vom 24.4.2008, zuletzt geändert durch Verordnung der Landesregierung über Vor-Ort-Zuständigkeiten im Bereich Forsten und Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zur Änderung von forstrechtlichen Zuständigkeiten und anderer Vorschriften vom 29.6.2010.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Landwirtschaft, Forstwirtschaftsrecht, Jagd, Fischerei
GüV Nr. 7823-1

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