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Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus

In der Fassung vom 21.12.1967, zuletzt geändert am 19.3.1984.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Landwirtschaft, Forstwirtschaftsrecht, Jagd, Fischerei
GüV Nr. 780-B2-1

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