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Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Einziehung von Beiträgen und Gebühren der Handwerkskammern

In der Fassung vom 25.11.1998.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Allgemeines Gewerberecht, Handwerk, Ladenschluss
GüV Nr. 7110-B1-2

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