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Verordnung des Justizministeriums über die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Anordnungen über die Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs nach §§ 100a und 100b StPO

In der Fassung vom 11.9.1995.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
GüV Nr. 300-B3-1

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