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Verordnung über die Übertragung der Verwaltung des besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg auf die staatlichen Finanzbehörden

(Amtlicher Titel: Verordnung des Finanzministeriums über die Übertragung der Verwaltung des besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg auf die staatlichen Finanzbehörden)

In der Fassung vom 18.3.1998.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Steuerrecht
GüV Nr. 615-1-6

Hier ist die Verordnung über die Übertragung der Verwaltung des besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg auf die staatlichen Finanzbehörden im WWW zu finden:

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