Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Gebühren der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf
In der Fassung vom 23.12.2008, zuletzt geändert durch Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Gebühren der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf vom 14.12.2010.
Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Landwirtschaft, Forstwirtschaftsrecht, Jagd, Fischerei
GüV Nr. 2120-01-2-1
Hier ist die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Gebühren der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.2007 durch:
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- Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Gebühren der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf vom 23.12.2008 (Erstverkündung), GVBl. 2009,
- Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Gebühren der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf vom 14.12.2010, GVBl. 2010, 1077
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