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Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz

In der Fassung vom 3.7.2007, zuletzt geändert durch Verordnung der Landesregierung über Vor-Ort-Zuständigkeiten im Bereich Forsten und Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zur Änderung von forstrechtlichen Zuständigkeiten und anderer Vorschriften vom 29.6.2010.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Sonstiges Wissenschafts- und Bildungsrecht, Kulturrecht
GüV Nr. 806-2-1

Hier ist die Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz im WWW zu finden:

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Innenministerium/juris
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Landtag NRW PDF Teil eines größeren Dokuments 3.7.2007
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Änderungen seit dem 1.1.2007 durch:
Die Links zu den Fundstellen im GVBl. führen zum Parlamentsspiegel, einem Angebot des Landtags NRW.



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