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Aufnahmeordnung für die sechs- und siebenjährigen Aufbaugymnasien

(Langtitel: Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme in die Gymnasien der sechs- und siebenjährigen Aufbauform)

In der Fassung vom 6.9.2005.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Schulrecht
GüV Nr. 2235-14

Hier ist die Aufnahmeordnung für die sechs- und siebenjährigen Aufbaugymnasien im WWW zu finden:

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