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Zulassungsverordnung der Akademie für Darstellende Kunst (ADK)

(Langtitel: Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Aufnahmeprüfung und weitere Zulassungsvoraussetzungen für die Studiengänge an der Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg)

In der Fassung vom 12.2.2008.

Bundesland: Baden-Württemberg
Rechtsbereich: Sonstiges Wissenschafts- und Bildungsrecht, Kulturrecht
GüV Nr. 220-4

Hier ist die Zulassungsverordnung der Akademie für Darstellende Kunst (ADK) im WWW zu finden:

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Innenministerium/juris
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